Corona - Pandemie
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit Gültigkeit ab dem 03.04.2022 ist veröffentlicht.
Für die Musikschule Volmetal gelten nun folgende Regelungen:
- Kein Zugang zu den Gebäuden und Angeboten der Musikschule Volmetal für Personen mit Symptomen, die auf eine Corona-Erkrankung hinweisen könnten.
Bei leichten Erkältungsanzeichen, die eine sinnvolle Teilnahme am Unterricht möglich machen, ist ein Freitesten durch einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf, möglich. Selbstverständlich müssen Ansteckungen von Mitschüler*innen und Lehrkräften auch mit anderen Krankheiten als Corona vermieden werden.
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Masken: An der Musikschule Volmetal gilt für alle Schüler*innen, Besucher*innen und Lehrkräfte Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Schüler*innen und Lehrkräfte von Blasinstrumenten, Gesang, Chor und Tanz.
- Zugangsbeschränkung, Testpflicht: Die Musikschule Volmetal bittet um freiwillige Einhaltung folgender Regelungen:
2G+ für Unterricht von Blasinstrumenten, Gesang und Chor
3G für alle anderen Unterrichte -
Begleitpersonen, die die Kinder lediglich bringen oder abholen, werden gebeten, sich möglichst kurz im Gebäude aufzuhalten.
- Schüler und Schülerinnen dürfen sich bei Einhaltung der Abstände zum Überbrücken von Wartezeiten wieder in den Gebäuden der Musikschule Volmetal aufhalten.
Bleiben Sie gesund – und bitte tragen Sie auch Sorge für die Gesundheit Ihres Gegenübers.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude an Musik und Tanz!
06.04.2022
Cosima Breidenstein
Schulleitung
MUSIKSCHULE VOLMETAL