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Auszug aus der Schulordnung und Gebührensatzung gültig ab 01.08.2007
- Schul- und Unterrichtsorganisation
- An- und Abmeldungen
1) Anmeldungen und Abmeldungen bedürfen der Schriftform. Sie sind im Schulbezirk
Meinerzhagen an die Musikschule, in den Schulbezirken Halver und Schalksmühle an die
Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Anmeldungen werden erst durch die
Bestätigung der Musikschule wirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme, Einteilung zu einer
bestimmten Lehrkraft oder zu einem bestimmten Unterrichtsfach besteht nicht.
2) Anmeldungen sollen jeweils zum Halbjahresbeginn, Abmeldungen müssen regelmäßig
bis spätestens zwei Monate vor Halbjahresende eingegangen sein.
Abmeldungen wegen Krankheit nicht nur vorübergehender Art – mit Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung – oder bei Wegzug sind an Termine nicht gebunden.
3) Für die Musikalische Früherziehung, Tänzerische Früherziehung und Musikalische
Grundausbildung gilt eine Kursdauer von zwei Jahren.
Für diese Kurse gilt eine Probezeit von 1 Monat ab dem ersten Unterrichtstag. Innerhalb
dieser Probezeit kann der Unterricht ohne Begründung gekündigt werden. Gleiches gilt für
eine Kündigung bis zu einem Monat nach Ablauf des ersten Jahres.
4) Die Unterrichtsform Musikgarten ist jederzeit zum Monatsende kündbar.
5) Bei Zahlungsrückständen, bei schuldhafter Sachbeschädigung oder aus sonstigen
schwerwiegenden Gründen kann das Ausbildungsverhältnis, ohne Einhaltung einer Frist,
beendet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulträger nach Rücksprache mit der
Schulleiterin / dem Schulleiter. Die Abmeldung wird schriftlich mitgeteilt.